Abschleppen von Falschparker kostenfrei für Sie
Nach einem BGH Urteil von 2011 können die Kosten des Abschleppdienstes direkt mit dem Fahrzeughalter bzw. Fahrer abgerechnet werden.
Ob auf einem FIrmen- oder Privarparkplatz, widerrechtlich geparkte Fahrzeuge gehören abgeschleppt um Platz für Ihre Kunden oder das eigene Fahrzeug zu haben.
Zögern Sie nicht BB Abschleppdienst Stuttgart anzurufen.
Sie haben keinen Verwaltungsaufwand, Ärger und es fallen für Sie auch keine Kosten an.